Fahrschule Krpoun - Führerschein

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Allgemeine Infos zum Führerschein

Sie möchten gern Ihren Führerschein erwerben?

Kommen Sie zu uns in die Fahrschule und melden Sie sich an. Unser Büro ist Montags bis Donnerstags ab 16.30 Uhr geöffnet. Wir füllen Ihren Führerscheinantrag mit Ihnen zusammen aus.

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild
  • eine Sehtestbescheinigung
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Landkreis

Führerschein Klasse A

Mindestalter 16 Jahre



Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • einem Verbrennungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren


Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW


Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg



Zusammenfassung der alten Klassen M und S.

Mindestalter 16 Jahre



Krafträder mit

  • Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum von mehr als 50 cm³
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung von bis zu 15 kW



Einschluss AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Mindestalter 18 Jahre



Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg



Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss AM, A1

Mindestalter 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A. 21 Jahre für Trikes.



Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW



Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss AM, A1, A2

Führerschein Klasse B

Mindestalter 18 Jahre. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.



Kraftfahrzeuge mit

  • zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,


Kraftfahrzeuge mit Anhänger

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.



Einschluss AM, L.

Mindestalter 18 Jahre. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.



Kraftfahrzeuge in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg



Vorbesitz: B. Keine Theoriepfrüfung erforderlich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Schauen Sie einfach vorbei oder rufen Sie uns an! Spitalstraße 2A, 38640 Goslar | 05321 43489