Sie möchten gern Ihren Führerschein erwerben?
Kommen Sie zu uns in die Fahrschule und melden Sie sich an. Unser Büro ist Montags bis Donnerstags ab 16.30 Uhr geöffnet. Wir füllen Ihren Führerscheinantrag mit Ihnen zusammen aus.
Für den Führerscheinantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Mindestalter 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Zusammenfassung der alten Klassen M und S.
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Einschluss AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss AM, A1
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A. 21 Jahre für Trikes.
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss AM, A1, A2
Mindestalter 18 Jahre. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
Kraftfahrzeuge mit
Kraftfahrzeuge mit Anhänger
Einschluss AM, L.
Mindestalter 18 Jahre. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
Kraftfahrzeuge in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
Vorbesitz: B. Keine Theoriepfrüfung erforderlich.